ARBEITSRECHT

Unter dem Begriff Arbeitsrecht ist die Gesamtheit aller Regelungen, Verordnungen und Gesetze zu verstehen, welche die Rechte und Pflichten von Arbeitsvertragsparteien, Tarifvertragsparteien oder auch Betriebsparteien regeln.

Die deutsche Wirtschaftsordnung kennt zwei Hauptakteure: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wegen der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber gewährt das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz, der in vielen arbeitsrechtlichen Regelungen seinen Niederschlag findet.

Das Arbeitsrecht teilt sich in zwei verschiedene Rechtsbereiche:

  • Individual-Arbeitsrecht: Es regelt die Arbeitsbedingungen wie z.B. Arbeitszeit, Teilzeit und den Kündigungsschutz.
  • Kollektiv-Arbeitsrecht: Es regelt das Verhältnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Kollektiv zu einem oder mehreren Arbeitgebern, z.B. durch Tarifverträge.

Wer mit arbeitsrechtlichen Problemen konfrontiert wird, stellt schnell fest, daß die gesetzlichen Grundlagen nicht sehr übersichtlich sind. Neben allgemeinen zivilrechtlichen Gesetzen kommen zahlreiche Normen zur Anwendung, die in unterschiedlichen Spezialgesetzen zu finden sind. Und häufig muß neben den Gesetzen die hierzu ergangene Rechtsprechung ausgewertet werden.

Gerne nehme ich Ihre arbeitsrechtlichen Interessen wahr.

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